■ Soldatenurteil: BVG verteidigt sich
Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat sein umstrittenes Urteil verteidigt, wonach die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als Meinungsäußerung zulässig sein kann. Die Entscheidung besage nicht, „daß es generell erlaubt sei, Soldaten der Bundeswehr als Mörder zu bezeichnen“, erklärte das Gericht gestern. Eine Aussage dürfe nicht wegen einer Interpretationsvariante verboten werden.
Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen