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■ SoldatenurteilBVG verteidigt sich

Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat sein umstrittenes Urteil verteidigt, wonach die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als Meinungsäußerung zulässig sein kann. Die Entscheidung besage nicht, „daß es generell erlaubt sei, Soldaten der Bundeswehr als Mörder zu bezeichnen“, erklärte das Gericht gestern. Eine Aussage dürfe nicht wegen einer Interpretationsvariante verboten werden.

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