: Sieg und Niederlage für die Deutsche Telekom
Köln (dpa) – In zwei Prozessen gegen private Konkurrenten hat die Deutsche Telekom am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht einen Sieg verbucht und eine Niederlage einstecken müssen. Auf Antrag des Telefonriesen untersagten die Richter dem Anbieter Talkline (Elmshorn), mit dem Zusatz „ohne Wechselgebühren“ zu werben. Das sei eine irreführende „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“. Für die sogenannten Call- by-Call-Gespräche würden grundsätzlich keine Wechselgebühren erhoben. Dagegen verbot die 31. Zivilkammer der Telekom deren Werbeaussage „Jetzt steckt mehr in Ihrem Kabel“ wegen unlauteren Wettbewerbs. Zum einen entstehe der falsche Eindruck, der Empfang digitaler Programme in deutschen Kabelnetzen sei ohne weiteres möglich. Dies sei jedoch erst in einigen regionalen Versuchen der Fall. Außerdem sei digitales Fernsehen nur mit kostspieligen Decodern zu empfangen.
(Az.: 31 O 828/97)
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