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■ SchengenÜbergangsprobleme

Bonn (AP) – Das vorläufige Verbot für deutsche Polizisten, flüchtige Verbrecher nach Frankreich zu verfolgen, ist nach Ansicht der Bundesregierung keine grundsätzliche Einschränkung des Schengener Abkommens. Bei der Regelung handele es sich um „eines der normalen Übergangsprobleme“, sagte Regierungssprecher Hausmann gestern. Aus dem Bundesinnenministerium verlautete, der sogenannten Nacheile komme ohnehin keine Bedeutung zu.

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