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Sare–Prozeß: Staatsanwalt fordert 2.000 Mark Geldstrafe

Frankfurt (dpa) - Im Prozeß um den Tod des Demonstranten Günter Sare (36), der 1985 in Frankfurt von einem Wasserwerfer überrollt worden war, hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Geldstrafe von 2.000 Mark für den Kommandanten des Wasserwerfers gefordert. Für den ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Fahrer des Wasserwerfers plädierte die Anklagebehörde auf Freispruch. Ihm habe nicht nachgewiesen werden können, daß der Unfall vorhersehbar oder vermeidbar gewesen sei. Der Kommandant habe jedoch seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er zum Unfallzeitpunkt einen Wassereinsatz gegen eine Menschenansammlung und gleichzeitiges Weiterfahren in Richtung auf die Demonstranten befohlen habe. Mildernd wertete der Staatsanwalt die in der Unfallsituation entstandene Hektik und Anspannung infolge eines „nicht eindeutigen Befehls“ des Einsatzleiters der Polizei. Zugunsten des Angeklagten falle ferner eine erhebliche Mitschuld Sares ins Gewicht, der sich unter Alkohol– und Drogeneinfluß falsch verhalten habe. Den Antrag auf Freispruch für den Fahrer begründete der Staatsanwalt nach siebeneinhalb Monaten Verhandlungsdauer damit, daß trotz der Aussagen von 100 Zeugen, einem Dutzend Gutachten und einer ganzen Reihe von Fotos der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt werden konnte.

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