„STURM 34“-PROZESS : Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe
DRESDEN | Im Prozess gegen Mitglieder der verbotenen Neonazigruppe „Sturm 34“ aus Mittweida hat die Staatsanwaltschaft Jugendstrafen auf Bewährung für drei der fünf Angeklagten gefordert. Die Angeklagten hätten zur Bildung der Kameradschaft beigetragen und zum harten Kern der Gruppe gehört, die als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen sei. Drei sollen zudem schwere Körperverletzungsdelikte begangen haben. Das sächsische Innenministerium hatte die Neonazigruppe „Sturm 34“ im Jahr 2007 verboten. (dapd)