STRAHLENSCHÄDEN/SOLDAT : Kein Schmerzensgeld
Ein Ex-Radarmechaniker hat keinen Anspruch auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen Strahlenschäden. Das OLG München bestätigte gestern diese Entscheidung des Landgerichts Augsburg. Der Mann habe nicht nachgewiesen, dass die Bundeswehr Schutzmaßnahmen gegen Strahlenschäden vorsätzlich unterlassen habe. (dpa)