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Archiv-Artikel

SOZIALDATEN Bundessozialgericht stärkt Geheimnis

KASSEL | Das Bundessozialgericht hat den Sozialdatenschutz für Hartz-IV-Empfänger gestärkt. Ein Jobcenter dürfe nicht ohne weiteres Informationen über diese weitergeben, urteilte es gestern. Geklagt hatte eine Hartz-IV-Familie, die aus einem Haus ausgezogen war. Das Jobcenter hatte ohne Rückfrage beim bisherigen Vermieter angefragt, wann mit der Kautionsrückzahlung zu rechnen sei. Erst dadurch habe dieser vom Hartz-IV-Bezug erfahren. Von da an sei die Familie dessen Hohn und Spott ausgesetzt gewesen. (dpa)