SEX MIT GEFANGENER : Vollzugsbeamter verliert den Job
TRIER | Weil er einvernehmlichen Sex mit einer Gefangenen in einer Zelle hatte, verliert ein Justizvollzugsbeamter seine Stellung. Das Trierer Verwaltungsgericht wertete den Vorfall als besonders gravierende Verfehlung und als Verletzung der Dienstpflichten. Mit der Entscheidung bestätigten die Richter auch die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung des Mannes. Er war nach Bekanntwerden des Falles in der JVA Rohrbach in Rheinland-Pfalz sofort suspendiert worden, sein Gehalt wurde um 20 Prozent gekürzt. (epd)