: Revision im Totschlag-Prozess
NEURUPPIN dpa ■ Mit dem Prozess um die Tötung eines Russlanddeutschen bei Wittstock im Land Brandenburg wird sich auch der Bundesgerichtshof befassen. Eine Woche nach dem Urteil gegen fünf Männer haben die Nebenklage und drei Verteidiger fristgemäß Revision beantragt, so ein Gerichtssprecher gestern in Neuruppin. Das Gericht hatte den 23-jährigen Haupttäter wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft, seine Komplizen zu sieben, sechs und zweieinhalb Jahren Haft sowie einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Gruppe hatte zwei Aussiedler im Mai 2002 vor einer Disko geschlagen. Der 23-Jährige soll auf beide einen 17 Kilogramm schweren Stein geschleudert haben. Der 24-jährige Aussiedler starb 20 Tage später, sein Freund wurde verletzt.