■ Telegramm: Rechtslastiger unterliegt "RechtsSchreiber"
Berlin (taz) – Das Landgericht Berlin hat einen Antrag von Ansgar Graw, Persönlicher Referent des Intendanten des SFB, zurückgewiesen. Graw hatte gegen einen der Autoren des Buches „RechtsSchreiber“ eine einstweilige Verfügung beantragt. Der Autor solle nicht mehr verbreiten, Graw sei im Juni 1994 bei einem Treffen mit Rechtsradikalen gewesen. Desweiteren solle der Autor unterlassen, zu berichten, er habe ein Protokoll des Polizeilichen Staatsschutzes eingesehen, in dem Graw als Teilnehmer genannt wird. Das Gericht folgte der Auffassung des Anwaltes, daß der Autor nie behauptet hatte, Graw sei bei dem Treffen gewesen. Die Existenz des Protokolls habe inzwischen selbst Graw anerkannt.
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