: Rechtschreibregel –betrifft: Stengel mit „ä“, taz –Bremen vom 21.1
Ganz offensichtlich kennt sich auch Herr Bürger mit den neuen Rechtschreibregeln nicht aus, er tut nur so. Als Politiker befindet er sich damit in guter Gesellschaft, denn kaum ein Politiker hat sich ernsthaft mit den neuen Regeln auseinandergesetzt. Schlimm ist dabei nur, daß sie sich dabei als Experten ausgeben und wider besseren Wissens für diesen größten Unsinn nach der Mengenlehre in der Mathematik stimmen, zudem gegen den mehrheitlichen Willen der gesamten Bevölkerung. Unterlassen von wichtigen Informationen entspricht außerdem dem Tatbestand der Unwahrheit. Denn die wichtigste Aussage aus dem Karlsruher Urteil steht auf Seite 59: „Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereiches sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten oder die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Bürger auf der Straße wissen mehr als Bürger im Amt.
Ursula Würtz, Hasloh
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