■ Recht: Fahrgemeinschaften sind versichert
Berufstätige, die sich zu einer Fahrgemeinschaft zusammenschließen, sind auf dem Weg zur Arbeit durch die Berufsgenossenschaften versichert. Die Umwege, die zum Einsammeln der Teilnehmer nötig sind, fallen dann ebenfalls unter den gesetzlichen Schutz, der sonst nur für den direkten Weg zur Arbeit gilt.
Darüber hinaus schützt das Gesetz auch Teil-Fahrgemeinschaften, so der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: Wer einen Kollegen nur ab und zu oder ein paar Tage lang mitnimmt, weil dessen Auto kaputt ist, für den gilt Versicherungsschutz. Allerdings müssen alle Insassen unfallversichert sein. „Öko-Test“
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