: Recht der Frau -betr.: Kinder, die nicht abgetrieben wurden, taz-Bremen vom 4./5.10.1997
Betr.: Kinder, die nicht abgetrieben wurden, taz 4./5.10.
In Ihrem Bericht ist meine Position in punkto Abtreibung verkürzt dargestellt worden.
1. Ich bin für die vollständige Streichung des 218 und damit auch gegen der „eugenischen Indikation“. M.E. hat niemand das Recht, eine Frau gegen ihren Willen zum Austragen eines Kindes zu zwingen.
2. Die Gründe für die Unterbrechung der Schwangerschaft macht jede Frau mit ihrem Gewissen aus. Falls sie das wünscht, kann sie sich beraten lassen.
3. Eine staatlich organisierte und geförderte Qualitätskontrolle menschlichen Lebenms darf es nicht geben, und insbesondere haben weder die Gesellschaft noch der Gesetzgeber noch einzelne Individuen das Recht, einer Frau die Abtreibung eines nicht-konformen Embryos nahezulegen.
4. Die ganze Gesellschaft mit all ihren Individuen und Einrichtungen hat die ausdrückliche Pflicht, einer Frau, die ihr Kind austragen möchte, egal wie es ausgestattet ist, jeden erdenklichen Schutz und jede benötigte Form der Unterstützung zu gewähren. Insbesondere ist dafür zu sorgen, daß jede Frau, die das wünscht, sowohl ihren Mutterpflichten nachkommen und ihr Dasein als Mutter genießen als auch weiterhin ihrem Beruf nachgehen kann. Den Frauen, die zeitweilig auf Berufstätigkeit verzichten wollen, damit sie sich allein ihrer Aufgabe als Mutter widmen können, ist eine eigenständige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Inge Detlefsen vom Bremer
DownSyndrom-Arbeitskreis
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