piwik no script img

Recht auf freie Meinungsäußerung

■ betr.: „Die ,Killer‘-Posse“, taz vom 11./12. 2. 95

Die Erkenntnis des Leserbriefschreibers aus Salzgitter, Soldaten seien „im wahrsten Sinne des Wortes“ bezahlte Killer, dürfte, insbesondere nach dem bereits erwähnten Urteil des BVerfG, nicht strafbar sein, sondern unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen.

„Killer“ ist laut Duden das umgangssprachliche Worte für „Totschläger, Mörder“ und somit in der Verbindung mit Soldaten als Meinungsäußerung zulässig. Daß Soldaten bezahlt werden, geht schon aus ihrer Bezeichnung hervor, die laut Herkunfts-Duden eigentlich „der in Wehrsold genommene Mann“ bedeutet. Und Sold steht nach gleicher Quelle für „Entlohnung, Entgelt“ (also Bezahlung) „des Soldaten“.

Das Tätitgkeitswort morden, aus dem sich ja das „Täterwort“ Mörder ableitet, bedeutet „absichtlich töten“. Und da ein Soldat im Einsatz zumeist (zumindest juristisch gesehen) zurechnungsfähig ist, handelt er also absichtlich. Daß Soldaten ihre Waffen im Einsatzfall nicht etwa zum In-der-Nase- Bohren, sondern zum Töten einsetzen, ist hinlänglich bekannt. Was also spricht dagegen, Soldaten als Mörder oder bezahlte Killer zu bezeichnen? Heiko Thiele, Celle

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen