■ Am Rande: Rassistische Äußerung rechtfertigt Kündigung
Frankfurt/M. (dpa) – Arbeitnehmer müssen sich an ihrem Arbeitsplatz keine diskriminierenden oder rassistischen Äußerungen von Kollegen bieten lassen. Das entschied gestern das Arbeitsgericht Frankfurt. Ein Koch hatte Kollegen unter anderem als „Halbaffen“ und „Kameltreiber“ bezeichnet und wurde daraufhin vom Gastwirt gekündigt. Im Vergleichswege einigten sich die Prozeßparteien auf die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung, da formale Fehler gemacht wurden.
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