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Quellensteuer als Quell der Steuerreform

■ Koalition einigt sich über die Finanzierung der für 1990 geplanten Steuerreform / Arbeitnehmer zur Kasse gebeten

Bonn (dpa/ap) - Die Koalition hat am Samstag bei den Beratungen über die Finanzierung von 19 Mrd. Mark der Steuerreform 1990 mit einer Bruttoentlastung von 39 Mrd. Mark in den meisten Fragen Einigkeit erzielt. Künftig werden Zinsen aus mehrjährigen Sparverträgen, aus anderen Anlagen wie festverzinslichen Wertpapieren sowie zusätzliche Zinsgewinne bei Lebensversicherungen mit 10 der 4,5 Mrd. Mark Mehreinnahmen erwartet werden, wird möglicherweise schon 1989 eingeführt. Der Arbeitnehmer– und Weihnachtsfreibetrag fallen weg. Dafür gibt es eine auf 1.644 Mark erhöhte Werbungskosten–Pauschale und zugunsten der Berufs–Pendler eine Anhebung der Kilometerpauschale von 36 auf 50 Pfennig pro km. Die Steuerfreiheit für Sonntags–, Feiertags– und Nachtarbeitszuschläge, die tarifvertraglich oder gesetzlich geregelt sind, soll in eine abgestufte Ermäßigung umgewandelt werden. Die Landesregierung von Baden–Württemberg steht den Steuerreformplänen jetzt offenbar aufgeschlossener als noch in den letzten Wochen gegenüber. Regierungssprecher Kleinert sagte, mit den von der Bonner Koalitionsrunde erreichten Ergebnissen beim steuerlichen Subventionsabbau seien wesentlich Fortschritte erzielt worden. Der Finanzausfall für die Länder werde geringer ausfallen als befürchtet. Als ein finanzpolitisches „Marterinstrument“ für Millionen von normalen Sparern bezeichnete der stellvertretende SPD–Fraktionsvorsitzende Hans Apel die von der Koalition geplante Einführung einer Quellensteuer. Die Mehrwertsteuererhöhung ist nach Auffassung Apels nur vertagt. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, Volkmar, nannte die Koalitionspläne „nicht akzeptabel“. Arbeitnehmer würden überdurchschnittlich zur Kasse gebeten.

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