piwik no script img

Prozeß gegen Skins in der DDR: „Beispielhafte Brutalität gegen Bürger“

Berlin (ap) - Neun Skinheads müssen sich seit Montag in der DDR vor dem Kreisgericht Oranienburg wegen Rowdytums verantworten. Nach einem Bericht der Ost–Berliner Nachrichtenagentur ADN werden sie beschuldigt, „durch Gewaltakte Leben und Gesundheit von Bürgern gefährdet und die öffentliche Ordnung in grober Weise gestört“ zu haben. In Dresden waren sieben Skins Ende März zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr acht Monaten und vier Jahren verurteilt worden. Über die in Oranienburg Angeklagten schrieb ADN: „In ihrem bandenmäßigen Vorgehen, ihrer Lebensvorstellung und ihrem Äußeren orientierten sich die Beschuldigten an westlichen Skins, was sich auch in der Demonstration von faschistischen Symbolen zeigte.“ Die Skinheads hätten ihre kriminellen Handlungen in Gaststätten, Zügen und auf offener Straße im Kreis Oranienburg begangen. Nach ADN gingen sie dabei „mit beispielloser Brutalität wahllos gegen unbeteiligte Bürger vor.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen