: Protokolle von Telefon- Gesprächen konfisziert
Karlsruhe (dpa) — Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat im Rahmen der Ermittlungen im Mordfall Alfred Herrhausen beim hessischen Verfassungsschutz Protokolle von abgehörten Telefongesprächen beschlagnahmt. Der Richter gab gestern einem entsprechenden Antrag des Generalbundesanwalts statt. Der Verfassungsschutz hatte das Telefon der Freundin des dubiosen „Kronzeugen“ Siegfried Nonne überwacht und anschließend von den abgehörten Gesprächen Niederschriften angefertigt. Sowohl die Verfassungsschützer als auch das hessische Innenministerium hatten die Herausgabe der Dokumente verweigert.
Der Verfassungsschutz hatte den Telefonanschluß vom 10. Oktober bis 25. November 1991 überwacht, weil Nonne sich in dieser Zeit fast ausschließlich bei seiner Freundin aufhielt und deren Telefon benutzte. Von der Abhöraktion erhoffte sich die Behörde Erkenntnisse über den Aufenthalt der Mörder Alfred Herrhausens. Nonne hatte in seinen Vernehmungen angegeben, er habe die Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) bei dem Attentat unterstützt und ihnen seine Wohnung in Bad Homburg zur Verfügung gestellt.
Der Generalbundesanwalt Alexander von Stahl hatte die beantragte Beschlagnahme der Abhörprotokolle unter anderem damit gerechtfertigt, sie sei „aufgrund der bisher ungeklärten Vorgänge im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den telefonischen Kontakten“ Nonnes geboten. Der Verfassungsschutz hatte die Herausgabe abgelehnt, weil die Telefonüberwachung nur aus Gründen der Prävention angeordnet worden sei, die Bundesanwaltschaft die dabei gewonnenen Erkenntnisse jedoch zur Strafverfolgung einsetzen wolle. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gab dem Beschlagnahme-Antrag statt, da die oberste Dienstbehörde des Verfassungsschutzes, das Wiesbadener Innenministerium, für die Niederschriften keine sogenannte Sperrerklärung abgegeben habe.
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