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Panzer sollten nur „Lockmittel“ für Ölgeschäfte sein

Düsseldorf (dpa) — Sieben Kaufleute aus der Bundesrepublik und den Niederlanden müssen sich seit Dienstag vor der 20. Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts wegen des Verdachts des illegalen Waffenhandels verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor, weil sie um die Jahreswende 1983/84 rund 100 Leopard-Kampfpanzer, 25 Kampfhubschrauber und etwa 200.000 Granaten an Kunden aus dem Nahen Osten verkaufen wollten. Der Preis für das Kriegsgerät aus sowjetischen, schweizerischen und niederländischen Beständen sollte insgesamt 456 Millionen Dollar betragen. Der geplante Handel sei aber aus unbekannten Gründen gescheitert.

Die Angeklagten argumentierten, es habe nie konkrete Abmachungen gegeben. Letztlich hätten sie ins Ölgeschäft einsteigen wollen und dabei die erwähnten Waffen nur als „Lockmittel“ gebraucht.

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