■ PCP: Rückkehr via EU
Luxemburg (AFP) – Deutschland muß möglicherweise auf sein nahezu totales Verbot des Giftstoffes Pentachlorphenol (PCP) verzichten. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern in einer Streitsache zwischen der Europäischen Kommission und der französischen Regierung fällte. Frankreich hatte die Entscheidung der Kommission angefochten, das praktisch vollständige deutsche PCP-Verbot zuzulassen. Der EuGH gab am Montag der französischen Regierung recht und hob die Genehmigung der Brüsseler Behörde für die deutsche PCP- Verordnung auf. Die Entscheidung der Kommission sei formell nicht ausreichend begründet worden, befanden die Richter.
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