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Archiv-Artikel

PASCAL BEUCKER ÜBER DIE RÜHE-KOMMISSION UND BUNDESWEHREINSÄTZE Bundestag darf weiter abnicken

Die Bundeswehr darf Parlamentsarmee bleiben, weil das Parlament ohnehin stets zuverlässig und schnell alles abnickt, was sich die Regierung an Auslandseinsätzen der Bundeswehr wünscht. Das ist, etwas böse formuliert, die Quintessenz des Berichts der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, den Exverteidigungsminister Volker Rühe heute Bundestagspräsident Norbert Lammert überreicht.

Über 140 Anträge für die Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland stellten seit 1994 die Bundesregierungen von Kohl über Schröder bis Merkel. Allesamt wurden sie positiv entschieden – egal wie fragwürdig der jeweilige Einsatz war. Auch seien Verzögerungen von EU- und Nato-Einsätzen nicht festzustellen gewesen, konstatiert die Rühe-Kommission. Vor diesem Hintergrund per pauschalem Vorratsbeschluss die Beteiligungsrechte des Parlaments massiv einzuschränken, wie dies einige Außen- und Verteidigungspolitiker der Union gefordert haben, scheint da selbst aus Regierungssicht absurd. So überrascht es nicht, dass die von Linkspartei und Grünen boykottierte Kommission dieses Ansinnen zurückweist.

Die Rühe-Kommission hat geliefert, was die Regierungskoalition bestellt hat. Denn ihr Auftrag war nicht, den Parlamentsvorbehalt generell infrage zu stellen, sondern „Möglichkeiten der Abstufung der Intensität parlamentarischer Beteiligung nach der Art des Einsatzes“ zu untersuchen. Genau das hat sie gemacht. Das Ergebnis: Nicht mehr jeder bewaffnete Einsatz soll künftig als bewaffneter Einsatz definiert werden. Das bedeutet eine faktische Einschränkung der Parlamentsrechte – was selbst dann problematisch ist, wenn der Bundestag wie bisher nur formal seine Rechte wahrnimmt.

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