: Ohne Alkohol auf den Straßen des Ostens
■ Unterschiedliche Verkehrsregelungen für Übergangszeit / Ab 1992 gesamtdeutsches Rasen auf den Straßen
Bonn (dpa) - Ab dem 3. Oktober wird es in Ost und West unterschiedliche Regelungen geben. Wie Verkehrsminister Friedrich Zimmermann mitteilte, wird bis Ende 1992 im Gebiet der DDR die 0,0-Promille-Regelung bestehen bleiben, während in der Bundesrepublik an der 0,8-Promille-Grenze festgehalten wird. Nach seinen Angaben werden die Verkehrsregeln der Bundesrepublik im wesentlichen für die jetzige DDR übernommen, doch sind einige Übergangsregelungen geplant. In geschlossenen Ortschaften gilt künftig auch in der DDR Tempo 50. Wegen der schlechten Straßenverhältnisse in der DDR wird auf Autobahnen bis zum 1. Januar 1992 an Tempo 100 festgehalten. Danach darf mit Tempo 130 gebraust werden. Für schwere Lkw über 7,5 Tonnen soll ab 1. Januar 1991 die in der Bundesrepublik geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 gelten. Wegfallen wird auch die DDR-Ampel, die nur Grün-Gelb-Phasen hat. Genauso wird der Grünpfeil gestrichen, der Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt, wenn die Straße frei ist. Die Promilleregelung gilt auch für Berlins Stadtgrenzen. Damit sind die Äußerungen des Westberliner Verkehrssenators Horst Wagner, wonach im Ostteil der Stadt die 0,8-Promille-Grenze gelte und das Alkoholverbot nur außerhalb der Stadt angewandt werde, hinfällig.
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