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Archiv-Artikel

OLG-URTEIL/ENTERBEN Nur bei Straftat

Eltern können ihre Kinder nur dann enterben, wenn diese eine schwere Straftat gegen sie verübt haben. Das entschied das OLG Hamm. Es gab einem Mann aus dem Ruhrgebiet Recht, der von seinem Vater vor Jahren 27.000 Mark veruntreut hatte. Daraufhin hatte ihn der Vater per Testament enterbt. (Az.: 10 U 111/06) (dpa)