: NRW-Grüne wollen wegen „Parteien-Selbstbedienung“ klagen
Düsseldorf (dpa) — Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Grünen in NRW gegen die „Parteien-Selbstbedienung“ im Düsseldorfer Landtag vorgehen. SPD, CDU und FDP wollten im Landesparlament nicht nur eine generelle Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung beschließen. Die Anhebung sollte gleichzeitig rückwirkend für die Landtagswahl im Mai gelten.
Inzwischen sind SPD und CDU von ihren ursprünglichen Plänen abgerückt. Zunächst war beantragt worden, die Wahlkampfkostenerstattung von fünf auf sieben Mark pro Wahlberechtigtem anzuheben und rückwirkend 10,4 Millionen Mark mehr an die Parteien auszuschütten. Nach dem neuen Vorschlag soll von 1995 an die Kostenpauschale von fünf auf 6,25 Mark angehoben und ein Sockelbetrag von drei Prozent des gesamten Wahlkampfaufwandes eingeführt werden. Von diesem Geld sollen alle Parteien mit mehr als zwei Prozent der Wählerstimmen gleichermaßen profitieren. Rückwirkend soll die Erstattung zudem nur noch um diesen Sockelbetrag angehoben werden. Die Mehrkosten werden dabei auf sieben bis acht Millionen geschätzt.
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