■ Berliner Telegramm: Mutter ließ Tochter verdursten - Bewährungsstrafe
Eine 27jährige Mutter, die ihr Kleinkind verdursten ließ, ist gestern vom Amtsgericht Tiergarten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihre 17 Monate alte Tochter hatte bei ihrem Tod mit 5.545 Gramm knapp die Hälfte des Normalgewichts gewogen. Das Gericht erkannte auf fahrlässige Tötung. Eine schlimmere Vernachlässigung der Fürsorgepflicht sei kaum denkbar, sagte die Amtsrichterin in der Urteilsbegründung. Das Kind war von Anfang an unterentwickelt. Die alleinerziehende Frau aus Lichtenberg hatte nach eigener Darstellung ihrer Tochter zwar zu essen und zu trinken gegeben. Das Gericht warf der Hausfrau insbesondere vor, daß sie über längere Zeit keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen habe. Die Verteidigung verwies darauf, daß die Frau völlig isoliert gelebt habe und hilflos gewesen sei. Der Vater des Kindes, der im Gefängnis sitzt, habe sie ausgenutzt und ihr für die Zukunft ein geordnetes Familienleben versprochen. Die Lebenssituation wurde vom Gericht strafmildernd berücksichtigt. dpa
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