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Montessori-Verein klagt gegen Bremer Privatschulgesetz

Der Bremer Verein zur Förderung der Montesori-Pädagogik hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Bremer Provatschulrecht eingelegt. Der Verein kritisiert das seit Januar 1990 gültige Gesetz, weil es Privatschulen erst drei Jahre nach ihrer Neugründung mit staatlichen Zuschüssen fördert. „Wer eine dreijärige Finanzierung einer neuen Schule aus eigenen Mitteln vor Beginn staatlicher Unterstützung fordert, zwingt somit zur Beeinflußung der Auswahl aufzunehmender Schüler nach dem Geldbeutel der Eltern“, heißt es in einer Erklärung des Vereins. taz

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