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Mitarbeiter sollen Bestechungsverdacht melden

■ Justizsenatorin: Korruption im Amt mit gesetzlicher Anzeigepflicht bekämpfen

Berlin will den Kampf gegen Korruption im öffentlichen Dienst verschärfen. Wie Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) erklärte, soll nach der Sommerpause für alle Beamten und Angestellten eine gesetzliche Anzeigepflicht beim Verdacht auf Bestechung im Amt eingeführt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liege dem Senat vor. Die Verdachtsmeldungen sollen direkt an eine Erfassungszentrale der Justiz geleitet werden, die nach dem geplanten Gesetz ebenfalls neu eingerichtet werde. Die Koordinierungsstelle dürfe dann auch Korruptionsdaten speichern und auswerten, was bislang aus Gründen des Datenschutzes untersagt sei. Mit dem Gesetz betrete der Senat juristisches Neuland.

Inzwischen hat der Senat Richtlinien in Kraft gesetzt, wonach alle öffentlichen Aufträge über mehr als 200.000 Mark ausgeschrieben werden müssen. Berlin hatte vor einem Jahr als erstes Bundesland eine ressortübergreifende Antikorruptionsgruppe gegründet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Jahr in 80 Bestechungsfällen. 1995 gab es 250 Korruptionsverfahren mit 346 Beschuldigten. Laut Justizsprecher Rüdiger Reiff kam es zu 69 Anklagen. dpa

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