■ Mit der Dreistigkeit auf du und du: Grüne-Punkt-Klage
Stuttgart (AP/taz) – Die Grüne-Punkt-Gesellschaft Duales System Deutschland (DSD) fällt durch aufwendige PR-Aktionen und dreistes Auftreten auf. Weil sie bekanntermaßen ausgesprochene Probleme hat, die vereinbarten Quoten insbesondere für Recycling von Plastikverpackungen einzuhalten, klagt sie jetzt gegen drei Bundesländer. Die UmweltministerInnen von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen hatten nämlich nur bis zum 1. Juni 1994 befristet den Einzelhandel von der Rücknahmepflicht von Verpackungen befreit.
In einer gemeinsamen Erklärung warfen die Minister Harald Schäfer (SPD), Peter Gauweiler (CSU) und Monika Griefahn (SPD) dem DSD vor, mit den Klagen von ihren Schwierigkeiten bei der Müllverwertung ablenken zu wollen. Ohne die strengen Auflagen wäre die Freistellung auf keinen Fall erteilt worden. Den Angaben zufolge vertritt die DSD die Auffassung, daß die Auflagen zu einem wesentlichen Teil einer haltbaren Rechtsgrundlage entbehrten. Das Unternehmen hat dabei auch Nebenbestimmungen angriffen, die Teil seiner eigenen Antragsunterlagen seien. „Für eine solche Klage mit einer solchen Klagebegründung gibt man sich eigentlich nur her, wenn einem das Wasser bis zum Halse steht“, so Schäfer. Seine Kollegen und er sähen sich in ihrer grundsätzlichen Kritik am System der DSD und am ungewissen Ausgang „dieses Mammutprojekts auf Kosten der Verbraucher“ bestätigt.
Als besonders ärgerlich bezeichneten es die Umweltminister, daß die Länder die nicht unerheblichen Prozeßkosten aus Steuermitteln aufzubringen hätten, während die DSD die Belastung über den Grünen Punkt auf den Verbraucher umlegen könne. Auch dies sei symptomatisch für den Grünen Punkt, kritisierten sie: Letztlich sei der Verbraucher und Steuerzahler „der Dumme“.
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