Miethai & Co Hartz IV für bedürftige Mieter : Kleiner wohnen – oder teurer
Die Bedürftigkeit der Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) entscheidet sich unter anderem nach dem vorhandenen Vermögen. Dazu zählen auch Genossenschaftsanteile und Kautionen für Mietwohnungen. Diese Vermögenswerte müssen beim Antrag auf ALG II angegeben werden, eine Verwertung ist jedoch, wenn die Wohnung selbst bewohnt wird, unzumutbar. Es darf keine Anrechnung auf das zu berücksichtigende Vermögen erfolgen, da Mieter sonst bei den individuellen Freibeträgen gegenüber Eigenheimbesitzern unzulässig benachteiligt wären.
Neben ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Wohngeld mehr gezahlt. Gemäß § 22 SGB II werden aber die Kosten für die Unterkunft (inkl. Betriebskosten) sowie die Heizkosten übernommen, soweit sie angemessen sind. Wohngemeinschaften sind gut beraten, wenn sie die Wohnungs- und Kostenaufteilung zum 1. Januar 2005 vertraglich regeln.
Welche Wohnungsgrößen und Mietpreise angemessen sind, entscheidet sich derzeit nach den bisherigen Richtwerten der Sozialhilfeträger. Demnach werden in Hamburg maximal für eine Person 45 qm (bis 318 Euro, jeweils mit Betriebs- und ohne Heizkosten), für zwei Personen 55 qm (bis 409 €), für drei Personen 75 qm (bis 463 €) und für vier Personen 85 qm (bis 511 €) als angemessen erachtet, in besonders begründeten Einzelfällen auch etwas mehr.
Diese Werte gelten seit 1998 und entsprechen nicht mehr den Verhältnissen auf dem hiesigen Wohnungsmarkt. Sie müssen dringend nach oben angepasst werden. Wer eine größere oder teurere Wohnung bewohnt und die Kosten nicht durch Untervermietung reduzieren kann, soll nach dem Gesetz in der Regel spätestens nach sechs Monaten umziehen oder die entsprechenden Mehrkosten selbst tragen. Mietschuldenübernahme ist nach dem SGB II nur als Kann-Leistung und auf Darlehensbasis vorgesehen.
Bei Umzug in eine „angemessene“ Wohnung aufgrund einer behördlichen Aufforderung besteht Anspruch auf vorherige Zusicherung der Übernahme aller Kosten, wie der Abschlussrenovierung, des Umzuges sowie für die Courtage oder die Mietkaution.
Wer eine Umzugsaufforderung erhält oder wessen Kaution oder Genossenschaftsanteil zum verwertbaren Vermögen gerechnet wird, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen. MHM informiert heute Abend ab 18 Uhr in einer kostenlosen Veranstaltung zum Thema (Bartelsstraße 30).
Marc Meyer ist Jurist bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstr. 30, 20357 HH, 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www. mhmhamburg.de