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Archiv-Artikel

Miethai & Co Gasleitungen in Saga-Wohnungen Nur für Wartung zahlen

Viele Mieter von SAGA-Wohnungen mit Gasgeräten (Heizungen, Warmwassergeräten und Gasherden) haben in der letzten Zeit ein Schreiben der SAGA erhalten, in dem diese ankündigt, dass zukünftig nicht nur die Gasgeräte gewartet werden, sondern auch die Gasleitungen einer Sichtprüfung unterzogen werden. Die Kosten dafür sollen als Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt werden. Denn hierbei handele es sich, so die SAGA, um Wartungskosten, die nach Anlage 3 (Nr.17) zu § 27 II. Berechnungsverordnung umgelegt werden könnten.

In einem Kommentar des Vorsitzenden Richters am Landgericht Hamburg, Hans Langenberg, wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Prüfung von Gasleitungen keine Wartung ist. Denn Wartung besteht immer aus Prüfen und Einstellen. Hier wird aber nur geprüft. Desweiteren wird dort auf ein Urteil des Amtsgerichts Königsstein vom 28.8.1997 verwiesen, welches die Umlegung solcher Kosten als sonstige Betriebskosten (hier Wartung) verneint (23C 155/97 in WM 1997, S. 684).

Unabhängig von der Frage der Umlagefähigkeit kann es durchaus sinnvoll sein, Gasleitungen zu prüfen. Obwohl die Technischen Regeln für Gas-Installationen (TRGI) das nur in einem Rhythmus von zwölf Jahren fordern.

Also: Wenn der Installateur kommt und neben der Wartung der Gasgeräte auch eine Sichtprüfung der Gasleitungen vornimmt, ist das in Ordnung. Wenn in die nächste Betriebskostenabrechnung die Kosten dafür eingestellt werden, ist das nicht korrekt.

Fotohinweis: Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de