Miethai & Co Auszug : Was passiert mit den Einbauten?
Wenn Mieter aus ihrer Wohnung ausziehen wollen, gilt für ihre Einbauten: Wenn es keine ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Vormieter und dem Vermieter gab, müssen Mieter die Einbauten beim Auszug ausbauen und mitnehmen und den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Und dies kann unter Umständen teuer werden. So muss beispielsweise ein auf Holzdielen verklebter Teppichboden mit sämtlichen Kleberesten entfernt werden. Kompliziert kann sich der Rückbau auch bei Einbauküchen und Vertäfelungen gestalten.
Dies gilt auch, wenn die Mieter die Einbauten nicht selbst vorgenommen haben, sondern diese etwa gegen Abstandszahlungen vom Vormieter übernommen haben. Auch wenn Mieter einem Mietvertrag erst später beigetreten sind, ist es möglich, dass damit die Übernahme derartiger Rückbauverpflichtungen verbunden ist. Dies kann sogar dann der Fall sein, wenn sie gar nicht wissen, dass in der Wohnung überhaupt Veränderungen vorgenommen wurden.
Nur ausnahmsweise brauchen bauliche Veränderungen der Mieter beim Auszug nicht beseitigt werden, und zwar wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, um die Mieträume erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. deren Rückbau eine sinnlose Maßnahme darstellen würde, weil die Wohnung eine eklatante Verschlechterung erleiden würde.
Mieter haben auch keinen Anspruch darauf, dass sie oder der Vermieter Nachmieter suchen, an die die vorhandenen Einbauten gegen Abstandszahlung weiterverkauft werden können.
Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de