■ Menschenrechte: Deutsche Beteiligung
Bonn (AP) – Die Bundesregierung hat offiziell ihre Beteiligung an einem ständigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklärt, der die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Grundrechte überwachen soll. Das entsprechende Protokoll wurde in Straßburg unterzeichnet. Der Gerichtshof soll künftig für alle Beschwerden gegen die Verletzung von Rechten zuständig sein, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sind.
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