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Archiv-Artikel

MIETHAI Vorsicht Modernisierungsankündigung

Die Fenster sollen ausgetauscht und die rückwärtige Fassade soll wärmegedämmt werden. Ein entsprechendes Schreiben erhalten die Mieter einer 65 Quadratmeter großen Wohnung zu Ostern. Die Miete soll aufgrund der Arbeiten 60 Euro teurer werden und die Balkone sollen ab Mai gesperrt werden. Wenn die Mieter sofort zustimmen und auf eine Mietminderung verzichten, dann soll sie das Ganze nur 50 Euro monatlich kosten – ein Schnäppchen?

Nein, das geht zu schnell und ist auch zu teuer. Mieter werden vor überteuerten und übereilten Maßnahmen geschützt durch Paragraf 554 BGB. Hier ist geregelt, dass Modernisierungen nur geduldet werden müssen, wenn sie dem Mieter drei Monate vorher detailliert angekündigt werden.

Im Beispielsfall ist nicht einmal klar, ob es sich um eine Modernisierung handelt. Nur Arbeiten zur nachhaltigen Einsparung von Heizenergie stellen Modernisierungsmaßnahmen dar. Im Beispiel soll aber nur die Hofseite wärmegedämmt werden. In dieser Richtung liegt ein Zimmer der Zwei-Zimmer-Wohnung. Das größte Zimmer, Küche und Bad blieben ungedämmt – ausgerechnet die Räume, in denen sich die Mieter tagsüber aufhalten. Außerdem ist die Hofseite völlig heruntergekommen.

Die Ankündigung kam überdies verspätet – sie wäre schon im Januar fällig gewesen. Auch hätte mitgeteilt werden müssen, wann die Arbeiten konkret an dem Hauseingang des Mieters losgehen sollen und wie lange sie dauern werden. Hier genügt es nicht, nur den groben Zeitraum (Mai bis Herbst) zu benennen. Die Mieter müssen die Maßnahmen nicht dulden. Der Preisnachlass von zehn Euro erscheint nicht attraktiv, denn die Mieterhöhung selbst ist mangels nachhaltiger Energieeinsparung möglicherweise unwirksam. In jedem Fall müssten ersparte Instandsetzungskosten abgezogen werden. Auch auf die Minderung sollte nicht verzichtet werden, wenn im gesamten Sommer der Balkon unbenutzbar ist und die Fenster mit Folie verklebt werden.

Sylvia Sonnemann

ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 4313940.