: Liebeszauber darf nichts kosten
MÜNCHEN ap ■ Liebeszauber und anderes Hexenwerk ist laut Amtsgericht München immer vergeblich und deshalb auch stets umsonst. „Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden“, entschied das Gericht und gab damit einer Frau Recht, die ihren Ex durch Liebeszauber hatte zurückgewinnen wollen. Eine selbst ernannte Hexe hatte der Frau für 1.000 Euro einen solchen verkauft. Obwohl die Hexe monatelang vor Vollmond Hokuspokus veranstaltete, kam der Verflossene nicht zur Kundin zurück. Die verlangte daraufhin ihr Geld zurück. Ein Liebeszauber sei eine „objektiv unmögliche Leistung“, deshalb könne auch kein Geld dafür verlangt werden, so das Gericht. (Az. 212 C 25151/05) (ap)