: „Liebe taz...“ Was gilt eigentlich noch ein Schwur?
Betrifft: „CDU Bremen liegt Kohl zu Füßen“, taz vom 22.1.
Was ist eigentlich mit dem „gesunden Rechtsempfinden“ der Deutschen, was gilt noch ein Schwur, ein Eid?
Fünfmal hat Dr. Helmut Kohl, ehemaliger Bundeskanzler, den Amtseid feierlich geschworen: „Ich schwöre, dass ich ... das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen werde. So wahr mir Gott helfe!“ Und das, obwohl er wissen musste, dass im Artikel 21 des Grundgesetzes steht: „Parteien müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben.“ Fünfmal hat er diesen Eid geschworen; 1990 und 1994 hat er damit sicher einen Meineid geschworen, mindestens aber einen Falscheid, denn er hat nach eigenem Eingeständnis damals schon von den Schwarzkonten gewusst oder darüber verfügt.
Gilt nun ein Eid, der in aller Öffentlichkeit dem deutschen Volke, dem Souverän, geschworen wurde, gar nichts? Ist der Bruch mit einem einfachen Eingeständnis: „Ich habe Fehler gemacht, ich entschuldige mich“ abgegolten?
Der Begriff und das Wort „Ehre“ kennt im Deutschen nur die Einzahl: Eine Ehre gibt es nur einmal, sie ist auch unteilbar. Und was bleibt von der Ehre eines Menschen, der einen oder mehrere Meineide oder Falscheide geleistet hat? Hat er sie nicht selbst mit den Füßen getreten? Hat er überhaupt noch eine Ehre, die er mit der Einhaltung eines „Ehrenwortes“ retten und erhalten kann? Dierk Siebel
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