Lehrer für Affäre mit Schülerin verurteilt: Die Schülerin ist tabu
Weil ein Lehrer sich mit einer 14-Jährigen einließ, verurteilte ihn das Hamburger Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung. Wegen Verdunklungsgefahr saß er zuvor 4 Monate in U-Haft.
HAMBURG dapd/dpa | Ein Hamburger Lehrer ist wegen einer monatelangen Affäre mit einer minderjährigen Schülerin zu einem Jahr und drei Monaten Bewährung verurteilt worden. Der 46-Jährige habe sich des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in acht Fällen schuldig gemacht, hieß es am Freitag bei der Urteilsverkündung am Hamburger Landgericht. „Sie haben nicht nur die geistige, sondern auch die körperliche Distanz zu Ihrer Schülerin aufs gröbste verletzt“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Das Urteil lag zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft (18 Monate auf Bewährung) und der Verteidigung (11 Monate).
Die Affäre zwischen dem ehemaligen Mathematik- und Biologielehrer und der damals 14 Jahre alten Schülerin dauerte von Februar bis Juni des vergangenen Jahres. Vor dem ersten privaten Treffen hatte es intensiven Kontakt über Facebook gegeben. Bis zu drei Stunden am Tag chattete der Verurteilte mit dem Mädchen. Er nannte sie dabei „Liebling“, sie siezte ihn konsequent weiter, um sich im Unterricht nicht zu versprechen.
Dann trafen sie sich auch außerhalb der Schule. Im März 2011 kam es in einer vom Lehrer eigens angemieteten Ferienwohnung zum ersten Sex. Für die Schülerin war es ihr erstes Mal. Entdeckt wurde das Verhältnis von der Schwester der Schülerin, die die Chatunterhaltungen auf dem iPhone der 14-Jährigen fand. Daraufhin wurde der Lehrer im August vom Schuldienst suspendiert. Ihm wurde der Kontakt zu der Jugendlichen verboten.
Diese Auflage brach der 46-Jährige jedoch noch am Abend der Suspendierung. Auch danach traf er sich mit der Schülerin. Da diese Treffen aber nach der Suspendierung stattfanden, zählten sie für die Richter nicht zum Strafbestand. Den Beruf des Lehrers darf der 46-Jährige künftig nicht mehr ausüben, auch der Beamtenstatus wird ihm aberkannt.
Lehrer drängte Schülerin zur Falschaussage
Das Gericht erkannte an, dass das Verhältnis zwischen der 14-Jährigen und dem Lehrer von gegenseitiger Verliebtheit und emotionaler Verbundenheit geprägt war. Der Verurteilte habe aber seine Pflicht, als Lehrer ein ehrbares und vertrauenswürdiges Verhältnis zu den Schülern zu wahren, in höchstem Maße verletzt. Auch sei nicht nachvollziehbar, wie er als Vater einer 16-jährigen Tochter die Gefühle der ersten Liebe einer Jugendlichen ausnutzen konnte. „Wie würden Sie es finden“, fragte der Richter, „wenn Ihre Tochter den ersten sexuellen Kontakt mit einem Lehrer macht?"
Der 46-Jährige haben einen großen Druck auf die Schülerin ausgeübt, was auch dazu führte, dass sie ihre Aussage über das sexuelle Verhältnis nach Beginn des Ermittlungsverfahrens revidierte. In einer E-Mail hatte die Schülerin angegeben, dass es nie zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Aus diesem Grund saß der Verurteilte etwa vier Monate wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft. Anfang April legte der Verurteilte aber ein umfassendes Geständnis über die Affäre ab und ersparte der Schülern damit, selbst als Zeugin vor Gericht auftreten zu müssen.
Das Gericht rechne nach eigenen Angaben nicht damit, dass es zu weiteren Vergehen des 46-Jährigen komme. Er müsse jetzt mit den persönlichen Konsequenzen des Jobverlusts und der Gefahr, die eigene Familie zu verlieren, leben. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
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