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Lehrer für Affäre mit Schülerin verurteiltDie Schülerin ist tabu

Weil ein Lehrer sich mit einer 14-Jährigen einließ, verurteilte ihn das Hamburger Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung. Wegen Verdunklungsgefahr saß er zuvor 4 Monate in U-Haft.

Schwerer Gang: Der Angeklagte und sein Anwalt auf dem Weg zur Urteilsverkündung. Bild: dpa

HAMBURG dapd/dpa | Ein Hamburger Lehrer ist wegen einer monatelangen Affäre mit einer minderjährigen Schülerin zu einem Jahr und drei Monaten Bewährung verurteilt worden. Der 46-Jährige habe sich des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in acht Fällen schuldig gemacht, hieß es am Freitag bei der Urteilsverkündung am Hamburger Landgericht. „Sie haben nicht nur die geistige, sondern auch die körperliche Distanz zu Ihrer Schülerin aufs gröbste verletzt“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Das Urteil lag zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft (18 Monate auf Bewährung) und der Verteidigung (11 Monate).

Die Affäre zwischen dem ehemaligen Mathematik- und Biologielehrer und der damals 14 Jahre alten Schülerin dauerte von Februar bis Juni des vergangenen Jahres. Vor dem ersten privaten Treffen hatte es intensiven Kontakt über Facebook gegeben. Bis zu drei Stunden am Tag chattete der Verurteilte mit dem Mädchen. Er nannte sie dabei „Liebling“, sie siezte ihn konsequent weiter, um sich im Unterricht nicht zu versprechen.

Dann trafen sie sich auch außerhalb der Schule. Im März 2011 kam es in einer vom Lehrer eigens angemieteten Ferienwohnung zum ersten Sex. Für die Schülerin war es ihr erstes Mal. Entdeckt wurde das Verhältnis von der Schwester der Schülerin, die die Chatunterhaltungen auf dem iPhone der 14-Jährigen fand. Daraufhin wurde der Lehrer im August vom Schuldienst suspendiert. Ihm wurde der Kontakt zu der Jugendlichen verboten.

Diese Auflage brach der 46-Jährige jedoch noch am Abend der Suspendierung. Auch danach traf er sich mit der Schülerin. Da diese Treffen aber nach der Suspendierung stattfanden, zählten sie für die Richter nicht zum Strafbestand. Den Beruf des Lehrers darf der 46-Jährige künftig nicht mehr ausüben, auch der Beamtenstatus wird ihm aberkannt.

Lehrer drängte Schülerin zur Falschaussage

Das Gericht erkannte an, dass das Verhältnis zwischen der 14-Jährigen und dem Lehrer von gegenseitiger Verliebtheit und emotionaler Verbundenheit geprägt war. Der Verurteilte habe aber seine Pflicht, als Lehrer ein ehrbares und vertrauenswürdiges Verhältnis zu den Schülern zu wahren, in höchstem Maße verletzt. Auch sei nicht nachvollziehbar, wie er als Vater einer 16-jährigen Tochter die Gefühle der ersten Liebe einer Jugendlichen ausnutzen konnte. „Wie würden Sie es finden“, fragte der Richter, „wenn Ihre Tochter den ersten sexuellen Kontakt mit einem Lehrer macht?"

Der 46-Jährige haben einen großen Druck auf die Schülerin ausgeübt, was auch dazu führte, dass sie ihre Aussage über das sexuelle Verhältnis nach Beginn des Ermittlungsverfahrens revidierte. In einer E-Mail hatte die Schülerin angegeben, dass es nie zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Aus diesem Grund saß der Verurteilte etwa vier Monate wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft. Anfang April legte der Verurteilte aber ein umfassendes Geständnis über die Affäre ab und ersparte der Schülern damit, selbst als Zeugin vor Gericht auftreten zu müssen.

Das Gericht rechne nach eigenen Angaben nicht damit, dass es zu weiteren Vergehen des 46-Jährigen komme. Er müsse jetzt mit den persönlichen Konsequenzen des Jobverlusts und der Gefahr, die eigene Familie zu verlieren, leben. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

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9 Kommentare

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  • J
    Joe

    Na, Sigibold, da geben Sie ein schönes Anschauungsbeispiel dafür, was Mob ist: Sie räumen ein, nicht zu verstehen, aber das hält sie nicht davon ab, den "Bau" als angemessen darzustellen.

     

    Der Mann kann Jahre des Studiums abschreiben und seinem Beruf nicht mehr nachgehen. Er steht gewissermaßen ohne Berufsabschluss da, denn außerhalb des staatlichen Lehrbetriebs nützt ihm das Staatsexamen als Lehrer kaum etwas.

     

    Er verliert seinen Beamtenstatus, damit auch seine Pensionsansprüche. Er muss mit seinen 46 Jahren neu Beginnen.

     

    Seine Familie wird sich möglicherweise von ihm abwenden.

     

    Der Mensch ist am Ende. Das weiß auch das Gericht. Der Zweck der Rechtspflege ist Sühne, nicht Vernichtung von Menschen. In Deutschland, anders als etwa in den USA, herrscht zudem der Resozialisierungsgedanke, nicht Rache.

     

    Wenn Sie sich wohler in einem Staat fühlen, wo Menschen vernichtet werden, gehen sie. Die Welt hält eine große Auswahl bezaubernder Militärdiktaturen, Polizei- und Folterstaaten bereit.

     

    Wichtig für das Strafmaß wird auch gewesen sein, dass die Schülerin nicht gegen ihren Willen mit ihm zusammen war, wenngleich selbstverständlich das sexuelle Ausnutzen ihrer Unreife verwerflich und strafbar ist.

  • K
    klara

    Da braucht wohl einer eine Sexualtherapie

    mit seiner Ehefrau, wenn er von heterosexuell

    erwachsen zu heterosexuell minderjährig

    umzupolen droht!

  • G
    gustav

    Das Urteil war gut. Es ist ein

    heftiger Warnschuss an andere Lehrer

    und gleichzeitig respektiert es

    das Risiko jedes Menschen sich in

    Schutzbefohlene zu verlieben und

    der beiderseitigen, verbotenen Liebe.

     

    Der Lehrer war unprofessionell, sicherlich

    nicht pädophil, denn sonst würde er Kinder

    ohne frauliche Sexualentwicklung bevorzugen.

    Jedenfalls wurde das Mädchen nicht genötigt

    und nicht mißhandelt.

    Er hatte seinen Sextrieb kanalisiert ohne

    psychische oder physische Gewalt auszuüben und

    damit keine verbrecherischen Taten begannen.

    Der Lehrer muß deshalb auch nicht dämonisiert

    werden. Es war ein Fehltritt und der unbedingte

    Schutz der Kinder, gebietet hier eine

    prophylaktische Entfernung aus dem öffentlichen

    Schuldienst, weil hier ruchbare Pädophile

    nichts verloren haben.

    Auch das ist vollkommen richtig.

     

    Ein Menschenrecht auf Beamtenstatus gibt es nicht.

    Und arbeiten und Steuern zahlen, soll er auch.

    Das Urteil war dem gesunden Menschenverstand

    folgend. Einzig das Berufsverbot scheint

    mir doch ein wenig zu stark zu sein, denn wenn

    es nur ein einmaliger Ausrutscher wäre, müßte

    man nicht gleich eine komplette, berufliche

    Existenzvernichtung ausüben.

     

    Die Frage ist letzlich war das einmalig oder

    geht das weiter. Ist der Mann Schülerinnen

    dauerhaft zugeneigt oder nicht.

    Mit einem nicht mehr retuschierbaren Berufsverbot

    ist letzlich jede weitere Anstellungsmöglichkeit

    in seiner Qualifikation obsolet.

     

     

    Hoffentlich schafft er dann in der Erwachsenenbildung

    einen beruflichen Neuanfang.

    Solange es aber für ihn gleichwertige

    Berufsalternativen im Bildungsbereich außerhalb

    der Schulen gibt, ist auch das gerade noch Ok, wenn

    er eine echte Anstellungschance hat und Neuqualifikationen erwerbbar sind.

     

    Die Familie des Lehrers wird es danken, wenn

    er nicht noch einmal der Versuchung als Geliebter

    einer Schülerin erliegen darf und sich neue

    Berufsfelder erschließen muß.

     

    Das Urteil war gut.

  • J
    Jesus

    Schlimm schlimm, wie hier das grundgesetzliche Recht auf den Schutz der Familie verletzt wurde! Ein Fall für den Gerichtshof für Menschenrechte!

  • K
    KlausK

    Das absolut Allerletzte, was einem Lehrer passieren darf.

     

    Aber leider haben viele Männer das Gehirn im Schwanz.

  • S
    sigibold

    46er macht sich an 14jährige ran. Was ich überhaupt nicht verstehe... Wieso auf Bewährung?? Schickt die Kerle in den Bau!

  • S
    sophie

    tja, Pech für den Lehrer!

  • S
    Suzi

    Was reitet diese Kerle? Was törnt die bei so einem jungen DIng eigentlich an. Aber auch den psychichen Zustand der 14-jährigen sollte mal überprüft werden. Das sich ne 14 jährige nen 19 jährigen oder meinetwegen auch noch nen 22 jährigen schnappt, weil der schon ein Auto und Einkommen und Wohnung besitzt. Ok Nachvollziehbar. Aber aus der Sicht eines jungen Mädchens so einen Alten Opa. Ne geht gar nicht!

  • G
    GerdH

    Also, das dieser Lehrer veruteilt wurde, ist in Ornung. Etwas mußte passieren. Aber jetzt ist der Typ fertig. Keinen Job mehr - arbeitsloser Hartz-4ler, da er ja keine Arbeitslosengeldansprüche hat als ehemaliger Beamter, denke ich. Die Familie wird wahrscheinlich zerbrechen mit allen Konsequenzen für die Tochter und Frau. Ob das nicht ein bisschen heftig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber er war in dem Moment fertig, als es rauskam und an die große Glocke geängt wurde. Das Urteil macht den Kohl jetzt nur noch fett.

    Ob ein freiwilliges Liebesverhältnis mit Minderjährigen mit Sex noch starfrechtlich relevant sein sollte heute ist so eine Frage. Da kommt es auf den Altersunterschied an. Aber 14 zu 46 ist echt krass. Und die eigene Schülerin - das geht gar nicht!