■ Am Rande: Lebensversicherungen kein Fall für die Steuer
Bonn (dpa) – Lebensversicherungen können nicht nachträglich besteuert werden. Selbst wenn die Regierung dies irgendwann beschließen sollte, „könnte das nur für die Versicherungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden“, ließ der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft gestern in der Neuen Ruhr Zeitung verlauten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen