LKW-Fahrer verurteilt: Geldstrafe für tödlichen Radunfall
Amtsgericht Berlin verurteilt Lkw-Fahrer, der beim Abbiegen in Prenzlauer Berg eine Fahrradfahrerin totgefahren hat.
Ein Augenblick der Unachtsamkeit eines Lastwagenfahrers kostete eine Radfahrerin am Morgen des 24. Juni 2009 das Leben. Am Donnerstag ist der 33-jährige Kraftfahrer vom Amtsgericht zu 2.800 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die Angestellte mit seinem Lastwagen übersehen, als er in Prenzlauer Berg rechts in die Prenzlauer Allee einbog. Die 34 Jahre alte Berlinerin wurde von dem Fahrzeug überrollt und 40 Meter mitgeschleift. Sie verstarb noch am Unfallort.
Das Gericht warf dem Angeklagten vor, dass er bei der Änderung seiner Fahrtrichtung nicht in den Spiegel geschaut habe. Dann hätte er die Frau sehen können und müssen. Auch wenn die Radlerin möglicherweise längere Zeit im toten Winkel des Lastzugs auf dem Radweg fuhr, hätte der Kraftfahrer mindestens zwei Sekunden Zeit gehabt, sie zu sehen.
Der Blick in den Spiegel sei zumutbar und erforderlich, argumentierte das Gericht. Es sei allen bekannt, dass in Berlin im Sommer zahlreiche Radfahrer auf der Straße sind. Bekannt sei auch, dass das Abbiegen nach rechts zu einer tödlichen Gefahr werden kann.
Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen. Sein Anwalt hatte auf Freispruch plädiert, da keine Sorgfaltsverletzungen vorgelegen hätten. Die 34-Jährige war die erste von neun Radfahrern und Radfahrerinnen, die voriges Jahr auf Berlins Straßen zu Tode kamen.
Der Ehemann der Verunglückten erklärte, die Familie sei gekränkt, weil von dem Kraftfahrer kein einziges Wort des Bedauerns ausgesprochen worden sei. Das Strafmaß entspricht vergleichbar tragischen Fällen, sagte der Richter. (dpa)
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