: Kürzung kommunaler Mittel untersagt
Bückeburg (dpa) – Niedersachsens SPD-Landesregierung hat mit der Kürzung der Mittel für die Kommunen um 500 Millionen Mark im Jahr 1996 verfassungswidrig gehandelt. Das hat der Staatsgerichtshof gestern entschieden. Das höchste niedersächsische Gericht stufte auch die Bindung weiterer 750 Millionen Mark für die Kommunen an Investitionen als Verstoß gegen die Landesverfassung ein. Zugleich erklärte es das Finanzausgleichsgesetz in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Es ordnete an, daß das ganze Finanzausgleichsgesetz bis Anfang 1999 neu geregelt werden muß (Az.: StGH 14/95 u.a.).
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