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Kündigung von Mutlangen– Blockiererin zurückgenommen

Stuttgart (taz) - Die fristlose Kündigung einer Reutlinger Hebamme durch das dortige Kreiskrankenhaus ist zurückgenommen worden. Die Hebamme war für die Blockade des Mutlanger Pershingdepots von einem Schwäbisch Gmünder Amtsrichter zu einer Geldstrafe oder ersatzweise 60 Tagen Haft verurteilt worden. Sie hatte, um die Strafe absitzen zu können, nicht nur ihren Jahresurlaub, sondern zusätzlich unbezahlten Sonderurlaub beantragt. Als sie zu Beginn dieses Jahres ihre „Urlaubshaft“ antrat, folgte die fristlose Kündigung. Der Reutlinger Landrat Wais hat jetzt nach Rücksprache mit der Krankenhausverwaltung die Kündigung zurückgezogen. Begründung: Eine kurzfristige Haftstrafe rechtfertige keine Kündigung, da hier der Gedanke der Resozialisierung einem Verlust des Arbeitsplatzes entgegenstehe. Die Staatsanwaltschaft hätte die Geldstrafe vollstrecken müssen und nicht die ersatzweise Haftstrafe zulassen dürfen. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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