: Kripo-Chef muß zum Drogenreferat
■ Senatskommission lehnte Widerspruch gegen die Zwangsversetzung ab
Die Versetzung des Chefs der Bremer Kriminalpolizei, Peter Möller, in ein neugeschaffenes Drogenreferat bleibt zunächst bestehen. Die Senatskommission für das Personalwesen (SKP) hat Möller nach eigenen Angaben vom Montag bereits am 6. Juni mitgeteilt, daß sein Widerspruch gegen die Versetzung abgelehnt sei. Ein Sprecher der SKP wies jedoch darauf hin, daß der Kripochef innerhalb der nächsten vier Wochen gegen diesen Bescheid klagen könne.
Möllers Anwalt Dr. Schäfer kündigte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an und zeigte sich ungehalten über die Veröffentlichung des Widerspruchbescheides. „Das ist eigentlich ein ungeheuerlicher Vorgang, daß so etwas an die Presse weitergeleitet wird“, erklärte er auf Anfrage.
Der Sprecher der Senatskommission, Edgar Denkmann, erklärte, daß vor allem Gründe der „Amtsangemessenheit“ den Ausschlag für die Entscheidung der SKP gegeben hatten. Möller hatte unter anderem Widerspruch eingelegt, weil die neue Stelle im Drogenreferat nicht mit seiner derzeitigen Gehaltsgruppe A 16 honoriert war. Inzwischen hat der Haushaltsausschuß aber mit einer Entscheidung vom 3. Mai die Stelle entsprechend dotiert.
Hintergrund des seit mehreren Monaten andauernden „Versetzungs-Streits“ ist die Rolle Möllers während des Geiseldramas in Bremen und Gladbeck 1988. In diesem Zusammenhang war der Kripochef ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß hatte festgestellt, daß Beamte der Führungsebene ein hohes Maß an Inkompetenz gezeigt hätten. dpa
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