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Kommission soll Diäten der Abgeordneten prüfen

■ Bundestagspräsidium für Einsetzungsbeschluß schon nächste Woche/ Keine aktiven Parlamentarier beteiligt

Bonn (afp) — Eine unabhängige Kommission von Experten soll bis Ende des Jahres das Abgeordnetenrecht in Bund und Ländern überprüfen, um mehr Transparenz bei den Bezügen der Parlamentarier zu schaffen. Auf diese Empfehlung haben sich das Präsidium und die Rechtsstellungskommission des Bundestags am Mittwoch in einem Gespräch mit Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) in Bonn verständigt. Süssmuth teilte mit, den Bundestagsfraktionen werde vorgeschlagen, bereits in der nächsten Woche im Ältestenrat die Einsetzung einer solchen Kommission zu beschließen. Berufen werden solle die Kommission von ihr selbst als Parlamentspräsidentin im Einvernehmen mit dem Ältestenrat. Bis Ende des Jahres solle das Gremium einen Bericht vorlegen, über den dann das Parlament zu entscheiden habe.

Süssmuth betonte, das ganze Abgeordnetenrecht soll überprüft werden. Dazu gehörten die Nebeneinkünfte und Übergangsgelder von Parlamentariern ebenso wie die Anrechnung und Verrechnung von Ruhegeldbezügen bei Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären. Die Kommission solle in ihrer Arbeit nicht an Weisungen gebunden sein. Wenn sie ihren Vorsitzenden bestimmt habe, solle sie selber über die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger oder mögliche Bürgeranhörungen entscheiden.

Der rund zehnköpfigen Kommission sollten „keine aktiven Parlamentarier“ angehören, sagte Süssmuth. Die Berufung ehemaliger Abgeordneter sei jedoch nicht ausgeschlossen worden. „Zwingend“ erforderlich seien Experten für Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Rentenrecht sowie Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften, der Sozialhilfeträger und der Wissenschaften.

Die Mitgliederzahl solle „eher um zehn als darüber“ liegen, damit die Kommission arbeitsfähig sei. Die Kommission solle unmittelbar nach Beschluß des Ältestenrates berufen werden. Ob sich die Arbeit der Kommission bereits in diesem Jahr auf Diätenerhöhungen auswirken könnte, blieb offen. Süssmuth verwies darauf, daß sie nach geltendem Recht am 30. September den Diätenbericht vorzulegen habe. Dabei habe sie als Parlamentspräsidentin das Votum der Fraktionen zu achten.

An dem Gespräch bei Süssmuth waren Vertreter aller Fraktionen beteiligt.

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