Kommentar: Vorgeschobene Bedenken
Ein Hund kann gefährlich werden - weil er als Rudeltier so sensibel auf Misshandlungen reagiert. Ein allgemeiner Hundeführerschein würde Tiere und Menschen am besten schützen. Aber der Senat hegt Bedenken
B remen hält am Rassismus fest - das ist die Botschaft der neuen Hundehalterverordnung. Zwar ist allgemein anerkannt, dass Aggression eine Erziehungsfolge und nicht erblich ist.
Auch die Zahlen des Innenressorts belegen, dass über sie der wirksamste Schutz zu erzielen wäre - sowohl für die menschliche Umwelt vor Bissen. Als auch fürs jeweilige Tier vor Misshandlung. Aber einen allgemeinen Hundeführerschein einzuführen - das traut man sich nicht.
Warum? Angeblich wäre das unverhältnismäßig, weil nur ein Prozent aller Hunde auffällig wird. Und eine Führerscheinpflicht als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu verstehen wäre. Das ist ein vorgeschobener Grund: Auch die Pflicht, eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge zu erwerben, bevor man damit durch die Gegend kutschiert, ist ein solcher Eingriff. Und besonders erstaunlich klingt das Argument seitens einer Landesregierung, die das Staatsziel Tierschutz so sensibel mit dem Grundrecht der Forschungsfreiheit abwägt, wie sonst nur die Schweiz.
Auch die ist ein Rechtsstaat, die Grundrechte dort sind die gleichen, wie in Deutschland und auch dort gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Und wer dort einen Hund halten will, muss seit einem Jahr nachweisen, dass er dazu in der Lage ist - theoretisch und praktisch. Ganz wie beim Führerschein.
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