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KommentarGnadenlos im Recht

■ Die öffentliche Diskussion um die zu lasche Justiz trägt erste Früchte

Die „Schwarze Gemeinde“in Hamburg ist entsetzt, und das zu Recht. Da müssen sich Schwarze im Gerichtssaal mit Neonazis vergleichen lassen, wenn sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen. Müssen sich das Lächeln verbieten lassen, weil ein deutscher Richter sich davon gestört fühlt. Und müssen hinnehmen, daß ihre Aussage, anders als die eines deutschen Polizisten, für Richter Kawlath einen Dreck wert ist.

Nach Roland Schill gibt es einen zweiten „Richter Gnadenlos“. Ermöglicht die aktuelle Diskussion um eine zu lasche Justiz es jetzt den Hardlinern, sich hemmungslos zu outen? Die Öffentlichkeit haben sie hinter sich, und bei Angeklagten mit schwarzer Hautfarbe auch nichts zu befürchten: Die haben keine Lobby.

Für diese These spricht, wie unverhohlen hier ein Richter seine gesammelte Amtsmacht gegen Prozeßbeteiligte ausspielt. Wie er seine offensichtlichen Ressentiments gegen Bevölkerungsgruppen ausleben kann, nur weil ihm ein Gesetz die Macht zu richten und das Hausrecht über einen Saal verliehen hat. In diesem darf er dann schalten und walten, ganz wie es ihm beliebt – und ganz wie es seiner politischen Anschauung genüge tut.

Offenherzig war auch der Staatsanwalt. Zwar könne er die Betroffenheit der Flüchtlinge, deren Freund gestorben war, verstehen. Aber ein Polizist habe es ja auch schwer. Das gegeneinanderzustellen, ist nicht nur geschmacklos; es verdeutlicht einmal wieder, daß Flüchtlinge hier nur dann Rechte haben, wenn sie Deutsche damit nicht stören. Selbst, wenn es um das Recht zu trauern geht.

Elke Spanner

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