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Klage gegen Überstunden nur bei Betriebsratsbeschluß

Kassel (ap) — Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil entschieden, daß von einzelnen Betriebsratsmitgliedern kein Gerichtsverfahren gegen die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber angestrengt werden kann. Gegen die ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgte Anordnung von Mehrarbeit durch den Arbeitgeber kann der Betriebsrat nur durch einen dementsprechenden Beschluß vorgehen, der in einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsratssitzung gefaßt werden muß. Beim Bundesarbeitsgericht hatte deswegen die Beschwerde des Arbeitgebers einer Firma in Berlin Erfolg, der die ordnungsgemäße Einberufung der Betriebsratssitzung in Frage gestellt hatte, in der von den dort anwesenden Betriebsratsmitgliedern der Beschluß gefaßt worden war, den Arbeitgeber wegen der von ihm einseitig angeordneten Überstunden zu verklagen. Das Landesarbeitsgericht in Berlin muß nunmehr prüfen, ob überhaupt alle Mitglieder des Betriebsrates zu der Sitzung ordnungsgemäß geladen wurden. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 1 ABR 81/90)

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