Klage erfolgreich: Jobcenter muss Miete zahlen
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein Jobcenter dazu verpflichtet, die vollen Mietkosten einer Hartz-IV-Empfängerin zu übernehmen. Die alleinstehende Frau lebte in den Jahren 2015/2016 für rund 640 Euro Warmmiete in einer 90 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung. Das Jobcenter wollte aber nur rund 480 Euro Mietkosten übernehmen und verwies auf die Ausführungsvorschriften der Sozialverwaltung. Danach ergibt sich die Grenze der Angemessenheit aus den durchschnittlichen Mietkosten des Mietspiegels für einfache Wohnlagen. Die Klägerin argumentierte, die Suche nach einer günstigeren Wohnung sei im angespannten Wohnungsmarkt aussichtslos gewesen. Das sieht auch das Landessozialgericht so und erklärte das Vorgehen des Jobcenters für unzulässig. Eine Revision zum Bundessozialgericht ist aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. (epd)
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