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Archiv-Artikel

das wichtigste Kinderrecht verfassungslos

BERLIN dpa ■ Der Anspruch von Kindern auf besondere Förderung und Schutz vor Gewalt muss nach Ansicht von Hilfsorganisationen in der Verfassung festgeschrieben werden. „Es geht nicht an, dass in unserem Grundgesetz der Tierschutz manifestiert ist, aber nicht der Kinderschutz“, kritisiert der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, anlässlich des heutigen Internationalen Jahrestag der Kinderrechte. Heute ist im Bundestag eine öffentliche Anhörung der Kinderkommission zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ geplant.