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Archiv-Artikel

Das Recht zu sterben

Patientenverfügungen sollten nur gelten, wenn sie schriftlich vorliegen, fordert der Nationale Ethikrat

Von MOT

BERLIN taz ■ Der Nationale Ethikrat hat sich gestern einmütig dafür ausgesprochen, Voraussetzung und Reichweite einer Patientenverfügung gesetzlich zu regeln. Damit soll das Selbstbestimmungsrecht der BürgerInnen gestärkt werden. Das wollte auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), war aber mit ihrem Gesetzentwurf dazu gescheitert. Zypries hatte vorgeschlagen, dass mündliche Aussagen genügen sollten, über das Leben und Sterben der Patienten zu bestimmen. Inzwischen ist ihr Ministerium jedoch derselben Meinung wie der Ethikrat: Der Wille müsse schriftlich vorliegen.

Seitdem beschäftigt das sensible Thema die Parlamentarier, wobei die Fronten quer durch alle Fraktionen gehen. Einig ist sich der von Bundeskanzler Gerhard Schröder einberufene Ethikrat darin, dass das Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht durch Patientenverfügungen in Frage gestellt werden darf. „Aber jede Person muss das Recht haben, sich in einer Patientenverfügung für oder gegen eine spätere medizinische Behandlung auszusprechen“, sagte der Vorsitzende, Spiros Simitis.

Unterstützt werden die Forderungen nach mehr Verbindlichkeit von der FDP. Die CDU jedoch kritisiert, dass allein die einst aufgeschriebene Verfügung des Patienten ausschlaggebend sein soll. Ob derjenige trotz schwerer Krankheit noch Lebenswillen zeige, spiele dagegen keine Rolle.

Patientenverfügungen werden verfasst, um zu regeln, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.

Dass die Stellungnahme aber schon bald in ein Gesetz mündet, davon geht der Ethikrat nicht aus. Schuld sind die geplanten Neuwahlen. Aus Unionskreisen verlautet, dass „die Patientenverfügung erst einmal auf Eis gelegt wurde“. „In dieser Legislaturperiode wird nichts mehr passieren“, heißt es auch aus der SPD. MOT