: Keine Möglichkeit für Familienzusammenführung
Der Petitionsausschuß des Brandenburger Landtags sieht derzeit keine rechtliche Möglichkeit für den gemeinsamen Aufenthalt einer getrennten algerisch-rumänischen Familie in Deutschland. Die Frau wurde mit ihren zwei in Deutschland geborenen Kindern nach Rumänien ausgewiesen. Der Mann sitzt in Berlin in Abschiebehaft und soll nach Algerien abgeschoben werden. dpa
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