: Kein Vollrausch: Der Schläger wußte, was er tat
Wegen Beleidigung und schwerer Körperverletzung ist gestern der 22jährige Baugehilfe Wolfang F. zu 4500 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte am 4. Dezember 1991 während einer U-Bahnfahrt betrunken eine schwangere Frau bespuckt, anschließend einer Polizistin ins Gesicht getreten.
Wolfgang F. fuhr mit seiner Freundin in Richtung Berliner Tor, als am Gänsemarkt die 26jährige Birgit K. in Begleitung ihrer 23jährigen Freundin, der Polizeibeamtin Corinna S., einstieg. Sie setzten sich in unmittelbare Nähe des Angeklagten. Plötzlich bespuckte Wolfgang S. Birgit K. Als die im siebten Monat schwangere Frau sich darüber empörte, entschuldigte sich Wolfgang F. mehrfach und überschwenglich. Die „nicht im Dienst befindliche“ Polizistin ermahnte den Arbeiter, er solle sich beruhigen. Der jedoch bedrohte nunmehr die junge Polizistin, er werde sie „kalt“ machen. Als die Frauen im U-Bahnhof „Berliner Tor“ aussteigen wollten, ging Wolfgang F., mit Drohgebärden auf Corinna S. los.
Die Beamtin „reichte es“, sie zückte ihre Dienstmarke und forderte die Personalien. Doch die sportliche Polizistin paßte eine Sekunde nicht auf, mit einer Kampfsportbewegung trat Wolfgang F. der Frau ins Gesicht, so daß ihr schwindlig wurde. Kerstin F. und Corinna S. flüchteten in einen anderen U-Bahn-Zug. Dort kamen ihnen drei Türken zur Hilfe, die die Türen zuhielten. Das Urteil von Richter Götz Pflüger lag über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Begründung: Da der Angeklagte nicht im „Vollrausch“ gehandelt habe, hätte er wissen müssen, was er tut. ach
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